Was Eltern wissen wollen: Ausbildungspflicht II

Heute wollen wir erneut Fragen zur Ausbildungspflicht beantworten, die uns im Jugendcoaching immer wieder erreichen und besonders Eltern von Teilnehmer*innen häufig beschäftigen.

Warum gibt es die Ausbildungspflicht?

Die Ausbildungspflicht ist eine Art Sicherheitsnetz. Die meisten Jugendlichen machen nach der Pflichtschule eine Lehre oder gehen weiter in die Schule. Einige Jugendliche machen das nicht. Sie brechen die Schule oder Lehre ab, haben eine Hilfsarbeit oder machen einfach gar nichts.

Das kann schwere, lebenslange Folgen haben. Menschen mit geringer Ausbildung können später leicht arbeitslos werden oder nur eine Hilfsarbeit ausüben. Sie haben meistens auch weniger Möglichkeiten, sich ihren Job auszusuchen.

Das Einkommen von Menschen mit wenig Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering, auch in der Pension. Das bedeutet, dass sie sich weniger leisten können und oft nicht das Leben führen können, das sie sich wünschen. Reisen, Kino, Konzerte, Sport, ein Haustier – vieles ist zu teuer und bleibt unerreichbar.

Gilt die Ausbildungspflicht für Jugendliche mit Behinderung?

Ja. Die Ausbildungspflicht gilt auch für Jugendliche mit Behinderung.

Mein Kind hat schon den Pflichtschulabschluss nicht geschafft. Wie soll es eine weiterführende Ausbildung machen?

Ihr Kind kann die Ausbildungspflicht auch dadurch erfüllen, dass es an einem Kurs teilnimmt, der es auf den Pflichtschulabschluss vorbereitet.

Auch wenn auf dem ersten Weg nicht gleich ein positives Abschlusszeugnis gelingt, spricht nichts dagegen, einen Lehrberuf aufzunehmen. Mit der Möglichkeit der verlängerten Lehrzeit und den Angeboten der Erwachsenenbildung kann man dies auch gut aufholen.

Weiß Ihr Kind noch nicht genau, was es in Zukunft machen möchte oder es möchte mehr über Alternativen, Perspektiven und sich selbst erfahren, kann es sich beim Jugendcoaching melden.

Wir hoffen, dass wir wieder einige offene Fragen beantworten konnten. Bis zum nächsten Mal!