Arbeitsfähigkeit bis 25 (AF25)

Arbeitsfähigkeit bis 25 (AF25)

Seit 1. Jänner 2024 fördert die Regelung „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) die Inklusion und Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für unter 25-Jährige entfällt. Stattdessen klärt das Jugendcoaching mit den Betroffenen ab, ob eine Ausbildungs- oder Erwerbstätigkeit angestrebt wird oder eine tagesstrukturierende Maßnahme sinnvoller ist.

Die KOST Tirol bietet als regionale Servicestelle Erstberatung zu Angeboten von Ländern, Sozialministeriumservice (SMS) und Arbeitsmarktservice (AMS). Das Jugendcoaching berät zu Potenzialen und Perspektiven und hilft bei der Orientierung im Angebotssystem von AMS, SMS und den Ländern.

Serviceline AF25:
0512 562 791 410

Erreichbarkeit:
Mo–Do: 9–16 Uhr
Fr: 9–12 Uhr

Kontakt außerhalb der Zeiten:
ausbildungbis18@kost-tirol.at

Weitere Informationen in den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.